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AGB

Das Kleingedruckte ganz gross.

  • Mit der Buchung wird ein Engagement-Vertrag eingegangen. Dieser ist verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  • Im Falle von höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag entschädigungslos. 

  • Die Gage zuzüglich Spesen ist vor Ort in bar oder TWINT zu bezahlen. Firmen und Schulen bezahlen gegen Rechnung.

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauerzahl ist verbindlich. Wird die vereinbarte Zuschauerzahl überschritten, ist pro zusätzlichen Zuschauer CHF 20 zu bezahlen.

  • Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächterwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.

  • Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.

  • Gerichtsstand ist Zürich.

 

Unterengstringen, 1.1.2023

Zaubershow für Kinder
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