AGB
Das Kleingedruckte ganz gross.
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Mit der Buchung wird ein Engagement-Vertrag eingegangen. Dieser ist verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Im Falle von höherer Gewalt erlischt dieser Vertrag entschädigungslos.
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Die Gage zuzüglich Spesen ist vor Ort in bar oder TWINT zu bezahlen. Firmen und Schulen bezahlen gegen Rechnung.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauerzahl ist verbindlich. Wird die vereinbarte Zuschauerzahl überschritten, ist pro zusätzlichen Zuschauer CHF 20 zu bezahlen.
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Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächterwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.
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Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.
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Gerichtsstand ist Zürich.
Unterengstringen, 1.1.2023
